Wenn Sie bei der ursprünglichen Installation keine Erweiterungen oder weiteren ArcGIS Desktop-Features hinzugefügt haben, können Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt hinzufügen.
So fügen Sie ArcGIS Desktop-Installationsfunktionen hinzu oder entfernen diese
- Klicken Sie je nach verwendetem Betriebssystem in der Windows-Systemsteuerung auf Software bzw. Programme und Features. Wählen Sie aus der Programmliste ArcGIS Desktop aus, und klicken Sie auf Ändern.
- Das Installationsdialogfeld mit dem aktuellen Installationsstatus wird angezeigt. Sie können Funktionen installieren, die derzeit nicht installiert sind (durch ein rotes X gekennzeichnet), oder Sie können bereits installierte Funktionen entfernen. Der Status zum Hinzufügen/Entfernen schaltet den aktuellen Status zwischen installierten und nicht verfügbaren Funktionen (Entfernen) sowie zwischen nicht verfügbaren und installierten Funktionen um. Es ist nicht erforderlich, den Installationsstatus jener Funktionen auszuwählen oder zu ändern, die Sie nicht ändern möchten.
Sie können die Erweiterungen installieren; sie funktionieren jedoch nur, wenn eine Lizenz für die Erweiterungen in Ihrem Lizenzmanager (für Concurrent-Use-Produkte) verfügbar ist oder Sie über eine gültige Autorisierungsdatei (für Single-Use-Produkte) verfügen.
Autorisieren Sie die Erweiterungen für Concurrent-Use-Produktversionen mit License Server Administrator:
- Öffnen Sie auf dem Computer, auf dem der Lizenzmanager installiert ist, ArcGIS License Server Administrator, indem Sie auf Alle Programme > ArcGIS > License Manager > License Server Administrator klicken.
- Wählen Sie Autorisierung, klicken Sie auf Jetzt autorisieren und folgen Sie den verbleibenden Anweisungen.
Autorisieren Sie die Erweiterungen für Single-Use-Produktversionen mit ArcGIS Administrator:
- Öffnen Sie auf dem Computer, auf dem ArcGIS Desktop installiert ist, ArcGIS Administrator, indem Sie auf Alle Programme > ArcGIS > ArcGIS Administrator klicken.
- Wählen Sie Desktop, klicken Sie auf Jetzt autorisieren und befolgen Sie die verbleibenden Anweisungen.