Es folgen einige allgemeine Regeln zur Konfiguration des Oracle System Global Area (SGA) sowie der Speicherstrukturen, die sich auf die Größe eines Private Global Area (PGA) eines Oracle-Benutzers auswirken. Ein SGA ist ein Block mit gemeinsam genutztem Speicher, der von Oracle zugewiesen und auf alle Sitzungen aufgeteilt wird. Weitere Informationen zum SGA finden Sie in der Oracle-Dokumentation Ihrer Oracle-Version.
- Ein SGA darf nicht ausgelagert werden.
Erstellen Sie kein SGA, das zwei Drittel der Größe des physischen RAM (Random Access Memory) des Servers übersteigt. Der virtuelle Speicher muss für das SGA und die Anforderungen aller aktiven Prozesse auf dem Server ausreichend groß sein.
- Vermeiden Sie eine exzessive Seitenverwaltung.
Prüfen Sie mit den Werkzeugen Ihres Betriebssystems ("vmstat" unter Linux- oder UNIX-Systemen und Task Manager unter Microsoft Windows), ob eine exzessive Seitenverwaltung vorliegt. Ein großer Teil der Seitenverwaltung kann das Ergebnis eines zu großen SGA sein.
- Konfigurieren Sie genügend virtuellen Speicher.
In der Regel empfiehlt Oracle, den Auslagerungsbereich auf mindestens die drei- bis vierfache Größe des physischen RAM festzusetzen. Die erforderliche Größe der Auslagerungsdatei unter Linux, UNIX oder Windows hängt von der Anzahl der aktiven Verbindungen ab.
- Verwenden Sie explizite Kontingente für Tablespaces, um die Belegung des gesamten verfügbaren Speicherplatzes zu verhindern.
Benutzern mit Berechtigungen zum Erstellen von Oracle-Objekten (z. B. der SDE-Benutzer, der Besitzer einer in einem Schema gespeicherten Geodatabase und Datenbesitzer) stehen zwei Methoden für den Zugriff auf Speicherplatz zur Verfügung: Sie können über die Systemberechtigung UNLIMITED TABLESPACE verfügen oder ein explizites Kontingent für einen Tablespace zugewiesen bekommen.
Mit der Berechtigung UNLIMITED TABLESPACE kann ein Benutzer eine unbegrenzte Menge an Speicherplatz in einem oder allen Tablespaces in der Datenbank zuweisen, u. a. auch für die von Oracle verwalteten Tablespaces SYSTEM und SYSAUX. Dies kann jedoch dazu führen, dass ein Endbenutzer absichtlich oder unabsichtlich den gesamten verfügbaren Speicherplatz belegt und dabei im Extremfall sogar die Oracle-Instanz abstürzt. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, diese leistungsstarke Systemberechtigung nur Datenbankadministratoren zu gewähren.
Allen anderen Benutzern sollte ein Kontingent für einen oder mehrere Tablespaces zugewiesen werden, damit sie Oracle-Objekte kontrolliert erstellen können. Sie können beispielsweise dem Datenbesitzer GIS_ADMIN ein Kontingent für die Tablespaces GIS_DATA und GIS_INDEX gewähren, jedoch nicht für die Tablespaces SYSTEM und SYSAUX. Auf diese Weise können Sie bestimmen, wo der Datenbesitzer seine Tabellen und Indizes erstellen kann, und optional angeben, wie viel Speicherplatz diese Objekte belegen dürfen.
Normalerweise weist der Datenbankadministrator Besitzern von Benutzerschema-Geodatabases und Datenbesitzern in der SDE-Geodatabase entweder ein unbegrenztes Kontingent oder kein Kontingent für die einzelnen Tablespaces zu. Auf diese Weise steuert der Datenbankadministrator, wo die Daten physisch gespeichert werden, z. B. auf einem gespiegelten Festplatten-Array, um einen höheren Datenschutz zu erzielen. Außerdem kann er Daten in logische Container aufteilen, die separat von Systemdaten und Daten für andere Projekte und Anwendungen gehalten werden. Das unbegrenzte Kontingent ermöglicht es dem Datenbesitzer, so viel Speicherplatz wie nötig innerhalb der Tablespaces, auf die Zugriff besteht, zuzuweisen. Dies ist normalerweise angemessen, da Benutzer mit Zugriff auf die Daten oder das Konto des Geodatabase-Besitzers in der Regel über weitreichende Kenntnisse und Erfahrung verfügen und oft mehr über die Speicheranforderungen ihrer eigenen GIS-Daten wissen.
In Umgebungen, in denen Dateneditoren oder Daten-Viewer eigene Geodatabase-Objekte erstellen können (z. B. die Ausgabe von Geoverarbeitungsvorgängen), können Sie ein beschränktes Kontingent für die Tablespaces, auf die diese Benutzer Schreibzugriff haben, zuweisen. Daten-Viewer können beispielsweise über ein Kontingent von 100 MB für den Tablespace GIS_DATA verfügen, Dateneditoren über ein Kontingent von 500 MB und Datenbesitzer über ein unbegrenztes Kontingent. Passen Sie die Kontingentzuweisungen an, um besondere Anforderungen Ihrer Daten und Geschäftsprozesse zu berücksichtigen.